Aus
der Grenzland Post vom 13. Januar 2010:
Beteiligung
der Öffentlichkeit
Der
Rat der Stadt Kleve hat am 23.09.2009 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGB1.
I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
24.12.2008 (BGB1. IS. 3018), die Einleitung des Verfahrens zur
Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich
der Tiergartenstraße zwischen Rindern und Donsbrüggen (Straßentrasse)
beschlossen. Es handelt sich hierbei um die 115. Änderung.
Gleichzeitig beschloss der Rat der Stadt das Verfahren, zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich
einzuleiten. Der Bebauungsplan erhält die Nummer 3-265-0.
In
der Zeit vom 25.01.2010 bis 10.02.2010 einschließlich hat die
Öffentlichkeit die Gelegenheit, sich über den Planentwurf zu
informieren. Der Entwurf kann beim Fachbereich Planen und Bauen,
Kavarinerstraße 20-22, Zimmer 307, 47533 Kleve, während der
Dienststunden [...] eingesehen werden.
Die
Mitarbeiter des Fachbereiches Planen und Bauen informieren in
der vorgenannten Zeit über die allgemeinen Ziel, Zwecke und
Auswirkungen der Planung. Jedem Interessierten wird dabei
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Kleve,
den 11.01.2010
Der
Bürgermeister
[gez.]
Brauer |